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Patientenverfügung
Die Patientenverfügung als Vorsorgedokument
Mit einer Patientenverfügung legt man bereits im Voraus fest, wie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit in bestimmten gesundheitlichen Situationen vom Arzt gehandelt werden soll.
Die Patientenverfügung wahrt somit das eigene Selbstbestimmungsrecht auch dann, wenn man in dem Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar oder einwilligungsfähig ist.
Beispiele für eine Patientenverfügung finden Sie im kostenlosten Ratgeber des Bundesministerium der Justiz im Internet unter www.bmj.de. Eine Patientenverfügung sollte notariell beurkundet sein und sie kann ggf. beim Hausarzt hinterlegt sein.
Auf Wunsch erhalten Sie dazu weitere Informationen von uns.