Sie erreichen uns jeden Tag 24 Stunden - Thomas Röglin oder Wilhelm Tischendorf unter 0431 - 260 81 60

Betreuungsverfügung

An eine rechtliche Vertretung denken

Eine Betreuungsverfügung eröffnet die Möglichkeit, schon frühzeitig einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu deren Betreuer ernannt werden soll, wenn eine Betreuung - in vermögenmäßiger und/oder persönlicher Hinsicht - für diese Person erforderlich wäre.

Die Betreuungsverfügung wird jedoch erst dann wirksam, wenn sie tatsächlich erforderlich ist.

Dabei hat das Gericht grundsätzlich den Wünschen des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers zu entsprechen.

Weitere Informationen über das Betreuungsrecht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmj.de.