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Woran Sie denken müssen

Vieles muss geregelt werden:

  • Wenn ein Testament vorhanden ist: Testamentseröffnung beim Notar oder Antrag eines Erbscheins beim Amtsgericht,
  • Wenn kein Testament vorhanden ist: Beratung durch einen Anwalt/Notar in Fragen zur Erbfolge und der Nachlassverwendung,
  • Auflösung des Haushaltes, ggfs. auch die Einlagerung von Möbeln und Hausrat, die Kündigung der Wohnung und Abbestellung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung,
  • Abmeldung von Telefon, Zeitschriften-Abonnements,
  • Abmeldung von Fahrzeugen bei der zuständigen Zulassungsstelle,
  • Kündigung von KFZ-Leasingverträgen,
  • Regelung und Abwicklung von Verträgen mit Banken, Sparkassen (evtl. Kreditgebern),
  • Information von Versicherungen und nachfolgende Regelung im Rahmen der Vertragsaufhebung und -abrechnung,
  • Versorgung oder Weitergabe von Haustieren.........

In Bankauszügen finden Sie oft die laufenden Verpflichtungen.